简体中文
繁體中文
English
Pусский
日本語
ภาษาไทย
Tiếng Việt
Bahasa Indonesia
Español
हिन्दी
Filippiiniläinen
Français
Deutsch
Português
Türkçe
한국어
العربية
اردو
ROUNDUP: Grünen-Fraktion will über Scholz AKW-Entscheidung beraten
Abstrakt:BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen-Fraktionsführung hat Beratungen über die Entscheidung von Kanzler Olaf
BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen-Fraktionsführung hat Beratungen über die Entscheidung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) zum möglichen Weiterbetrieb der drei verbleibenden Atomkraftwerke angekündigt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Bundeskanzler Olaf Scholz seine Richtlinienkompetenz ausübt, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann. Wir werden nun mit unserer Fraktion beraten, wie wir mit der Entscheidung des Kanzlers umgehen.
Es sei bedauerlich, dass Scholz und die SPD offenbar bereit seien, das AKW Emsland in den Reservebetrieb zu nehmen, obwohl es sachlich und fachlich dafür keinen Grund gebe, so die beiden Fraktionschefinnen. Klar ist jetzt, dass keine neuen Brennstäbe beschafft werden und alle deutschen AKWs bis spätestens zum 15.04.2023 endgültig vom Netz gehen.
Scholz hatte am Montag einen tagelangen Streit innerhalb der Ampel-Koalition mit einer klaren Ansage für beendet erklärt.
Die Grünen hatten am Wochenende auf einem Parteitag beschlossen, nötigenfalls einen sogenannten Streckbetrieb für die Meiler Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis Mitte April 2023 mitzutragen. Die FDP hatte gefordert, auch das dritte Atomkraftwerk Emsland am Netz zu halten und alle drei Meiler bis ins Jahr 2024 hinein laufen zu lassen. Gegebenenfalls sollten bereits stillgelegte AKW reaktiviert werden.
Der frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin von den Grünen sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Blick auf das vom Bundespresseamt veröffentlichte Scholz-Schreiben an die zuständigen Minister: Mag sein, dass der Brief von der Geschäftsordnung der Bundesregierung gedeckt ist, vom Grundgesetz ist er es nicht. Danach führten die Minister ihre Ressorts in eigener Verantwortung. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung bindet auch nicht die Fraktionen bei der Umsetzung einer Formulierungshilfe für ein Gesetz.
Haftungsausschluss:
Die Ansichten in diesem Artikel stellen nur die persönlichen Ansichten des Autors dar und stellen keine Anlageberatung der Plattform dar. Diese Plattform übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikelinformationen und haftet auch nicht für Verluste, die durch die Nutzung oder das Vertrauen der Artikelinformationen verursacht werden.











